Teilnahmebedingungen

Förderkonzept für die Spenden- und Sponsoring-Aktivitäten durch die Sparkasse Ostprignitz-Ruppin

Stand 15.05.2025

Die Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung ist seit jeher ein wichtiger Bestandteil des Selbstverständnisses der Sparkasse Ostprignitz-Ruppin. Die Sparkasse Ostprignitz-Ruppin sieht in ihrem Engagement die Verpflichtung, den Menschen über die Zusammenarbeit in Finanzfragen hinaus in vielen Lebensbereichen nahe zu sein, Unterstützung zu leisten und Anteil zu haben an einer langfristig attraktiv ausgerichteten Region.

Mit Spenden, Sponsoringaktivitäten und Zuwendungen aus dem PS-Zweckertrag unterstützt die Sparkasse dabei jedes Jahr in vielfältiger Weise Organisationen, Vereine, Projekte und Initiativen in der Region Ostprignitz-Ruppin.

  1. Antragsteller sind Institutionen (wie Verein, Verband, Einrichtung, gemeinnützige Gesellschaft), keine Privatpersonen ohne institutionelle Anbindung. Auch Initiativen und nicht eingetragene Vereine können Zuwendungsempfänger sein, wenn eine Verwendungszweckerklärung ausgestellt werden kann.
  2. Der Zuwendungsempfänger muss im Geschäftsgebiet der Sparkasse Ostprignitz-Ruppin ansässig und der Verwendungszweck von lokaler Bedeutung sein.
  3. Die Sparkasse Ostprignitz-Ruppin kann nur deshalb stark für die hier lebenden Menschen sein, weil die meisten ihre Kundinnen und Kunden sind. Deshalb werden vorrangig Projekte von Institutionen unterstützt, die eine Kontoverbindung zur Sparkasse Ostprignitz-Ruppin haben.
  4. Anträge auf Förderung können ausschließlich durch Einreichung des Spendenantrags über die Plattform (opr-im-herz.de) gestellt werden. Der Förderantrag muss mindestens vier Wochen vor Umsetzung bei der Sparkasse Ostprignitz-Ruppin gestellt werden.
  5. Das Spendenvorhaben muss innerhalb der nächsten 12 Monate umgesetzt werden.
  6. Allein durch die Erfüllung der Förderrichtlinien besteht kein Rechtsanspruch auf eine finanzielle Zuwendung.
  7. Mit einem Antrag wird der Sparkasse Ostprignitz-Ruppin erlaubt Fotos, Videos und Abbildungen, die eingereicht oder erstellt werden, für ihre Zwecke zu verwenden. Das beinhaltet sowohl die Veröffentlichung in allen Mediakanälen (z. B. Print, TV, Online, Social Media) als auch die Weitergabe an Agenturen im Rahmen einer Berichterstattung über die Aktion. Der Empfänger hat sicherzustellen, dass ausschließlich DSGVO-konformes Material erzeugt oder überreicht wird.
  8. Eine Entscheidung trifft die Sparkasse Ostprignitz-Ruppin relativ zeitnah. Sowohl ein positives als auch negatives Ergebnis wird schriftlich mitgeteilt. Abgelehnte Anträge dürfen nicht erneut eingereicht werden.
  9. Die Spendenvergabe erfolgt nach Eingang. Sind die Spendenmittel aufgebraucht, werden keine Anträge mehr angenommen.
  10. Spendenempfänger verpflichten sich, mindestens alle Vereins- bzw. Institutsmitglieder von der geleisteten Spende zu informieren.
  11. Spendenempfänger verpflichten sich, der Sparkasse Ostprignitz-Ruppin innerhalb von zwölf Wochen nach Mittelerhalt eine den aktuellen steuerlichen Vorschriften entsprechende Zuwendungsbestätigung zuzustellen.
  12. Die Förderung ist eine freiwillige Leistung und verpflichtet die Sparkasse Ostprignitz-Ruppin nicht zu Folgeleistungen.
  13. Eine Zusage kann durch die Sparkasse Ostprignitz-Ruppin jederzeit widerrufen werden, wenn wichtige Gründe vorliegen.
  14. Ausgeschlossen sind Zuwendungen, wenn diese für eigenwirtschaftliche, gewerbliche und/oder kommerzielle oder politische Zwecke genutzt werden.

    Beispiele für nicht förderfähige Zwecke:

    • Bewirtung / Catering
    • Indirekte Unterstützung von Hilfsprojekte Dritter (z. B. Benefizveranstaltungen)
    • Personal- / Honorarkosten
    • Laufende Ausgaben wie z. B. Miete, Energiekosten, Abgaben, Fahrten
    • Politische oder politisch motivierte Aktivitäten
    • Von einem Träger von Amts wegen zu stellende Leistungen
    • Projekte mit generell sehr hohen Risiken, v. a. für Mensch und Umwelt wie z. B. Projekte mit hoher Umweltbelastung (hoher CO2-Ausstoß, Lärmbelästigung, Müll- und Abfallberge etc.)

I. Voraussetzungen für Sponsoring-Aktivitäten der Sparkasse Ostprignitz-Ruppin

Die Voraussetzung für die Gewährung eines Sponsoringbetrages ist, dass der Antragsteller eine oder mehrere Gegenleistungen erbringt. Hierzu gehören z. B. der Druck einer Werbeanzeige in Print- oder digitalen Medien, das Anbringen eines Werbebanners am Veranstaltungsort, der Druck des Logos der Sparkasse Ostprignitz-Ruppin auf Veranstaltungsmedien, die Veröffentlichung von Werbespots und die Präsentation in digitalen Formaten.

Über die vereinbarten Gegenleistungen erhält die Sparkasse Ostprignitz-Ruppin anschließend eine entsprechende Rechnung bzw. wird ein Vertrag geschlossen und überweist daraufhin den Sponsoringbetrag an den Antragsteller. Empfänger von Sponsoringleistungen sind in erster Linie Vereine/ Organisationen in Stadt und Landkreis Ostprignitz-Ruppin.

II. Voraussetzungen für Spenden

Die Voraussetzung für den Erhalt einer Spende ist die Gemeinnützigkeit des Antragstellers. Der wesentliche Unterschied zu Sponsoring ist, dass die Sparkasse Ostprignitz-Ruppin für Spendengelder keine werblichen Gegenleistungen erhält.

Für gezahlte Spenden benötigt die Sparkasse Ostprignitz-Ruppin im Anschluss eine entsprechende Zuwendungsbestätigung.

III. Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten bei Spenden und Sponsoring

Die Sparkasse Ostprignitz-Ruppin hat die "Selbstverpflichtung deutscher Sparkassen für klimafreundliches und nachhaltiges Wirtschaften" unterzeichnet und Nachhaltigkeitsleitlinien für das eigene Handeln formuliert. Damit bekennt sie sich unter anderem zu den 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (Sustainable Development Goals: SDGs) und dazu, den Klimaschutz vor Ort in dem Geschäftsgebiet der Sparkasse Ostprignitz-Ruppin voranzubringen.

Auszug aus der Selbstverpflichtung:

"Sie fördern in ihrem Geschäftsgebiet, insbesondere in ihren Liegenschaften, verstärkt Umweltprojekte, die dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlage und der Biodiversität sowie der Bindung von CO2 dienen. Beispiele sind Aufforstungs- und Renaturierungsprojekte sowie Baumpflanzungen in den Kommunen."

Im Sinne der nachhaltigen Ausrichtung der Sparkasse Ostprignitz-Ruppin sollen ESG-Faktoren bei den Spenden- und Sponsoringaktivitäten mitberücksichtigt werden.

Das "E" (Environment) steht hierbei beispielsweise für die Rücksichtnahme auf ökologische Faktoren in der Vereinsarbeit wie z. B. Blühwiesen im Umfeld von Sportanlagen, energetische Maßnahmen bei Vereinsimmobilien oder Projekte, die der CO2-Bindung dienen.

Das "S" (Social) beinhaltet Aspekte wie die Förderung von wesentlichen gesellschaftsdienlichen Fähigkeiten, Diversität, die Einbindung der Jugend oder gesellschaftliches Engagement in der örtlichen Gemeinschaft.

Unter "G" (Governance) wird eine nachhaltige Vereinsführung verstanden. Hierzu zählen z. B. Themen wie die Einhaltung rechtlicher und ethischer Vorschriften oder Steuerungs- und Kontrollprozesse wie die Durchführung regelmäßiger Vorstandssitzungen oder Mitgliederversammlungen.

Die Sparkasse Ostprignitz-Ruppin fördert vorzugsweise Projekte, die zu einer potenziell positiven nachhaltigen Wirkung in dem Geschäftsgebiet der Sparkasse Ostprignitz-Ruppin führen.

Für die konkrete Einstufung als nachhaltig muss das zugrunde liegende Projekt auf mindestens eins der 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDGs) der Vereinten Nationen einzahlen. Die Einstufung kann unabhängig vom Satzungszweck der Institutionen erfolgen. Das bedeutet, dass ein Verein nicht den Naturschutz in seiner Satzung verankert haben muss, um ein Projekt in diesem Bereich durchzuführen. Projekte werden mit einem jeweiligen Antrag des Regionalen Engagements der Sparkasse Ostprignitz-Ruppin entsprechend bei Antragstellung gekennzeichnet.